Allgemeine Geschäftsbedingungen der HEMA-CT, Q-Technologie und Messtechnik GmbH

I. Geltung unserer Geschäftsbedingungen

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für unsere gesamte gegenwärtige und zukünftigeGeschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezuggenommen wird.
2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werdennicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
3. Durch die Erteilung eines Auftrages erklärt der Kunde sein verbindliches Einverständniszu diesen Geschäftsbedingungen, es sei den es wurde ein anderes schriftlich vereinbart.
4. Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nebenabreden von Verträgen bedürfen injedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.
5. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristischePerson oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Erstellung eines Auftrags anuns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
 

II. Geheimhaltungsklausel

Wir, wie auch der Kunde, werden alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen,die in der Geschäftsbeziehung untereinander bekannt werden, gegenüber Dritten alsvertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekanntgeworden. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen. Wir und derKunde werden den von der Geschäftsbeziehung betroffenen Mitarbeitern eineentsprechende Verpflichtung auferlegen.
 

III. Vertragsabschluss, Preise, Vertragsumfang

1. Unsere Prüfungs-, Meß- und Vertragstätigkeit beschränkt sich auf die zum Zeitpunktder Ausführung vorhandene Beschaffenheit des Prüfungs- bzw. Meßgegenstandes.Dieser wird von uns dokumentiert. Dem Kunden obliegt der Nachweis einer anderweitigenBeschaffenheit.
2. Unsere angebotenen Preise sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung stetsfreibleibend und unverbindlich. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungenist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Unsere Preiseverstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ab Werk ohne Verpackung.
3. Transportrisiken trägt der Kunde, ihm obliegt der ordnungsgemäße Transport und dieOrdnungsgemäße Verpackung, selbst wenn die Durchführung von uns organisiert wird.Die anfallenden Logistik- und Versicherungskosten trägt der Kunde.
4. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Leistungserbringung undLeistungsmitteilung den Prüfungsgegenstand aus seine Kosten abzuholen.
 

IV. Zahlungsbedingungen

1. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nachRechnungsdatum zu zahlen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung,Ausführung, Teillieferung, Teilausführung oder Lieferbereitschaft (Holschuld,Annahmeverzug) ausgestellt.
2. Über den gesetzlichen Verzugszins hinausgehenden Schaden behalten wir uns zurGeltendmachung vor. In diesem Fall ist dem Kunden der Nachweis gestattet, dass uns einSchaden überhaupt nicht entstanden oder dieser Schaden wesentlich niedriger ist.
3. Wechsel, Scheck und Zahlungsanweisungen werden von uns nur zahlungshalberangenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift auf unserem Geschäftskontoals Zahlung. Bank-, Diskont und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
4. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftigfestgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
5. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchengeltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
 

V. Forderungssicherung

1. Das Eigentum an den von uns gelieferten Dienstleistungen und Erzeugnissen bleibt biszur vollständigen Bezahlung der Leistung vorbehalten. Der Eigentumsvorbehalt erstrecktsich auf sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen zwischen dem Kunden unduns bis zu deren Erfüllung.
2. Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt,jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsbetriebberechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungentritt der Kunde hiermit bereits an uns ab. In jedem Fall hat der Kunde uns bei Pfändungensowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte unverzüglich zuunterrichten.
3. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig ummehr als 20%, so werden auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl des Kundenfreigeben.
4. Die Kosten der Geltendmachung unserer Sicherungsrechte gegenüber dem Kundenoder Dritten trägt der Kunde.
5. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir nach Mahnung zur Zurücknahme unsererLeistung insbesondere auch unsere Messergebnisse, berechtigt. In der Zurücknahmeliegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, im Falle der Zurücknahme 10% desLeistungswertes als Rücknahmekosten zu berechnen. Die Geltendmachung einesweitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Der Kunde ist berechtigt,nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringereUmfänge entstanden ist.
6. Sind wir zur Rücknahme berechtigt, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich einemunserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen, sich noch in unserem Eigentumstehenden Waren oder Leistungen zu ermöglichen.
7. Zurückgenommene Waren können wir nach Androhung und angemessener Frist unterAnrechnung auf den Kaufpreis im freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.
 

VI. Gewährleistung, Haftung

1. Sämtliche Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seiner nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheitenordnungsgemäß nachgekommen ist. Eventuelle Beanstandungen sind uns innerhalb von8 Tagen nach Empfang der Ware oder Messerzeugnisse, bei nicht erkennbaren Mängelnunverzüglich nach Erkennbarkeit, mitzuteilen.
2. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er beiAnnahme der Ware von dem Transportunternehmen die Beschädigung detailliertschriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach Öffnen der Warefestgestellt werden, müssen uns innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Wareschriftlich gemeldet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung derMitteilung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden.
3. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche für Ausführungsleistungen nur, wenn diegemeldeten Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgabenangezeigt werden können.
4. Der Kunde hat uns, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln zuunterstützen, insbesondere auf unseren Wunsch einen Datenträger mit den betreffendenAnpassungen oder Angaben zu übersenden.
5. Im Gewährleistungsfalle erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seinerWahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.Die Rückgängigmachung ist ausgeschlossen bei Waren, die nach Bestelleinganggefertigt werden.
7. Veranlasst der Kunde eine Überprüfung wegen behaupteter Fehler, so hat er die entstandenen Kosten zu tragen, wenn sich herausstellt das kein Mangel vorhanden ist.
8. Die Gewährleistung erlischt für solche Anpassungen oder Leistungen, die der Kunde ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.
9. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden - soweit diese nicht aus dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften resultieren - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
10. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware oder sonstigen Leistung für den vom Kunden vorgesehenen Zweck übernehmen wir nicht, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung unsererseits existiert.
 

VII. Ausschluss von Schadenersatz

1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen sind Schadenersatzansprüche desKunden - egal aus welchem Rechtsgrund, auch für solche aus unerlaubter Handlung - fürdie leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreteroder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung vonKardinalpflichten beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach für den einzelnen Schadenfall auf den Auftragswert, höchstens jedoch auf den typischen vorhersehbarenSchaden. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wie Verzug oder Unmöglichkeit oderleicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haften wir nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht inden Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach demProdukthaftungsgesetz, bei Körper- und Gesundheitsschäden oder des Verlustes desLebens oder des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Im Falle des Verlustes, Unterganges der Entwicklungsprodukte infolge höherer Gewaltbeschränkt sich unsere Haftung auf des Materialwert des Produktes.
 

VIII.Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnisergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist mangels besondererschriftlicher Vereinbarung unser Firmensitz in 73066 Uhingen.
2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist der fürunseren Firmensitz zuständige Gerichtsort, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens ist. Wir sind auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt,falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
4. Die Einbeziehung und Auslegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- und internationalen Kaufrechts.
5. Der Kunde ermächtigt uns unter Verzicht auf eine Mitteilung, personenbezogene Daten im Rahmen der Zulässigkeit des BDSG und soweit zur Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig, zu verarbeiten und den mit der Durchführung des Vertragsverhältnisses innerhalb unseres Unternehmens befassten Stellen zu übermitteln. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, über etwaige mit dem Kunden abgeschlossene Geschäfte eine Kreditversicherung abzuschließen und in diesem Zusammenhang die erforderlichen Daten des Kunden zu übermitteln, wovon der Kunde zustimmend Kenntnis nimmt.
 
HEMA-CT, Q-Technologie und Messtechnik GmbH, Albershäuser Straße 5/1 , D-73066 Uhingen